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Titel :
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DEU-Speicher - Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Mittagsverpflegung der St. Marien- Grundschule Speicher
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026060800591007851 / 390718-2026
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Veröffentlicht :
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08.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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14.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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14.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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55524000 - Verpflegungsdienste für Schulen
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DEU-Speicher: Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen
Mittagsverpflegung der St. Marien- Grundschule Speicher
2026/S 108/2026 390718
Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Mittagsverpflegung der St. Marien-
Grundschule Speicher
OJ S 108/2026 08/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
E-Mail: rathaus@vg-speicher.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Mittagsverpflegung der St. Marien-Grundschule Speicher
Beschreibung: Der Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Mittagsessenverpflegung für
die Kinder in der St. Marien-Grundschule Speicher (Träger: Verbandsgemeinde Speicher).
Insgesamt sollen hiernach an ca. 165 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 4 -
Tage-Woche) ca. 120 Kinder mit den Waren des Auftragnehmers versorgt werden. Eine
Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Essensteilnehmer dienen
nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder
verringern. Die Grundlaufzeit beginnt am 01.10.2026 und endet zum 30.09.2028. Bei den
Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis
30.09.2027 (1. Vertragsjahr) um Festpreise. Es besteht die Option einer Verlängerung der
Grundlaufzeit um 1 Jahr.
Kennung des Verfahrens: a29692e3-d1c7-4fcb-ae52-baf627ff6666
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz
zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur
Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die
Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und
einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche
Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro
nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine
Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g.
Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen
LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3
Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im
Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG
wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem
Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für
den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das
beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird
vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer
Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der
Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung
durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung
auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage
derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das
Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren
Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben
gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich
durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei
einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. 2. Der Bewerber hat anzugeben
inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung BMWK
auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.
de) eingestellt. 3. Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren
Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu
speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und
lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei
elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu
benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform. 4. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten
ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die
vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten,
anzugeben. Hierzu ist der Vordruck 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer
Unternehmen zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die
erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach
Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den
Vordruck 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen auszufüllen. Dieser ist mit dem
Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der
benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). 5.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe
eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der
Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im
Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche
Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene
Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. 6. Keine
Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter. 7.
Objektbegehung: Eine Besichtigung des Objektes ist möglich. Weitere Informationen
entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung. 8. Bieterfragen müssen in Textform und
ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene
Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist,
innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 8. Juli 2026, 14.00 Uhr (MEZ).
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der
Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der
Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-
Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung
des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG
umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende
Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass
die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis
Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Mittagsverpflegung an einer Grundschule
Beschreibung: An 165 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 4 -Tage-Woche)
sollen ca. 120 Kinder mit den Waren des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über
die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Essensteilnehmer dienen nur als
Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die
Bewirtschaftung der Grundschule Speicher erfolgt in Eigenregie des Auftraggebers, d.h.
Personal des Auftragnehmers zur Endzubereitung der Mahlzeiten wird nicht benötigt. Die
Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt auf Basis eines sog. entkoppelten Systems (Cook &
Freeze) und findet in der Mensa der Grundschule Speicher im Wege eines
Regenerationsvorgangs statt. Die Geräte zur Aufbereitung der Speisen, sowie die Geräte
zum Lagern der gelieferten Speisen stellt der Auftraggeber und sind der Anlage Geräteliste
zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0001 2/210-61/1_01_2026
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.) Die Speisen des Auftragnehmers müssen
ernährungsphysiologisch ausgewogen, auf die Kinder der jeweiligen Altersgruppe angepasst
und den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die
Verpflegung in Grundschulen für Kinder (vgl. Anlage 2) entsprechen. Für Kinder mit
Nahrungsunverträglichkeiten muss es möglich sein aus dem vorhandenen Menükomponenten
geeignete Menüs zusammenzustellen. Sämtliche Waren müssen frei sein von -
Geschmacksverstärkern jeglicher Art - Hefeextrakten und würzen - künstlichen Farbstoffen -
künstlichen und naturidentischen Aromen - Süß- und Zuckeraustauschstoffen. Zudem müssen
Fleisch- und Wurstwaren phosphatfrei sein. 2.) Mindestens 20 % der Menükomponenten, je
Warengruppe und gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer
Erzeugung stammen (sog. Bio-Quote). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-
Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der AN hat
bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-
Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen. Bei der Herstellung der Waren sind ein
bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel
(s.o. Bio-Quote) ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu
nachfolgend) ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte zu berücksichtigen. Unter dem
Einsatz regionaler und saisonaler Lebensmittel versteht der Auftraggeber, dass die
Zusammenstellung der Waren möglichst saisontypisch erfolgt (Einsatz saisonaler
Lebensmittel) und die zur Warenherstellung verwendeten Lebensmittel möglichst in der
Region des Herstellungsortes des Auftragnehmers erzeugt und eingekauft werden.
Entsprechende Gütesiegel sind nachzuweisen. 3.) Hygienebestimmungen: Für den Einkauf,
die Produktion der Speisen, die Verpackung sowie die Auslieferung der Ware gelten, neben
allen für den Bereich der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung sowie das Inverkehrbringen
von Speisen gültigen Rechtsvorschriften, grundlegend u.a. die folgend genannten
Verordnungen zur Sicherstellung der hygienischen Qualität: VO (EG) Nr. 178/2002 Basis-
Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 Hygieneverordnung VO (EG) Nr. 853/2004
Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs VO
(EG) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) EG-Richtlinie 2003/99/EG
zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-
LMHV) Temperaturanforderungen für Lebensmittel (DIN 10508). ein gültiges
Zertifizierungsdokument über das HACCP-Konzept nachzuweisen und ist vom Auftragnehmer
mit dem Angebot einzureichen. Innerhalb des einzureichenden HACCP-Konzeptes wird
bestätigt, dass die nachfolgenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und ausgeführt,
in welcher Form Wareneingangskontrollen durchgeführt werden. Ein fehlendes HACCP-
Konzept ist ein Ausschlusskriterium. 4.) Kennzeichnungspflichten: Für sämtliche
Menükomponenten müssen unbeschadet der unter vorstehender Ziff. 2.8.1. bereits
aufgestellten Anforderungen mindestens folgende Beschreibungen / Kennzeichnungen /
Angaben bei der Auswahl der Waren im Bestellvorgang elektronisch sowie auf Anforderung
des Auftraggebers schriftlich, im Rahmen einer Sortimentsliste, verfügbar und einsehbar sein:
Allergenkennzeichnung und Nährwertauslobung nach der
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Benennung der Tierarten bei Fleisch- und
Wurstwaren Kennzeichnung zertifizierter Artikel (z.B. BIO- oder MSC-Kennzeichnung)
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die Eignung werden folgende Angaben und
Nachweise verlangt, die mit dem Angebot einzureichen sind: a) Registereintragungen:
Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Handelsregisterauszug und Eintragung
in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124), c) eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen
zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem.
Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die Eignung werden folgende Angaben und
Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt
wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) muss mit dem
Angebot eingereicht werden. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die Eignung werden folgende Angaben und
Nachweise verlangt: a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren
bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist
maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Mit den Angebot müssen die Bewerber
/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens
folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einreichen. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Die Bieter
müssen die Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben und mit dem Angebot
einreichen. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10
Kalendertagen vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 50 % siehe Auftragsunterlagen
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 30 % siehe Auftragsunterlagen
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Nachhaltigkeit 20 % siehe Auftragsunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E63349197
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E63349197
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2026 13:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf
Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich
daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die
betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden
Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist
(Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung
von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine
Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das
Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die
Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten
Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit
seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und
Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/07/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007757
Postanschrift: Bahnhofstr. 36
Stadt: Speicher
Postleitzahl: 54662
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: rathaus@vg-speicher.de
Telefon: 06562640
Internetadresse: https://www.vg-speicher.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 574bedeb-d637-4dba-811a-bacff515fe0e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2026 09:56:28 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 108/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/06/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E63349197
https://www.vg-speicher.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-390718-2026-DEU.txt
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