Titel :
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DEU-Oldenburg - Deutschland Datenübertragung MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in Oldenburg
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025062501264832770 / 410576-2025
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Veröffentlicht :
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25.06.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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22.07.2025
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Angebotsabgabe bis :
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30.07.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72318000 - Datenübertragung
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DEU-Oldenburg: Deutschland Datenübertragung MPLS-Netz mit
Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in Oldenburg
2025/S 119/2025 410576
Deutschland Datenübertragung MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und
Internetzugänge in Oldenburg
OJ S 119/2025 25/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
E-Mail: pia.meyer@lwk-niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in
Oldenburg
Beschreibung: Bereitstellung der Dienste Internetanbindung , MPLS-Anbindung sowie VPN-
Anbindung an den MPLS-Backbone für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030, Optional:
Zur Verfügungstellung eines Notfallkoffers
Kennung des Verfahrens: 65e9338e-9be6-4202-acc1-74b265fe96b5
Interne Kennung: 1-1.2-2025-00021
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Vor der Freischaltung und damit dem Zugriff auf sensible
Informationen z. B. in der Leistungsbeschreibung ist eine unterzeichnete
Geheimhaltungsvereinbarung vorzulegen.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72318000 Datenübertragung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mars-la-Tour-Str. 4a
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsenweit lt. Anlagen 6 und 7 des EVB-IT-
Systemvertrages
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1R4RX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Ziffer 1GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen). (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). (https://www.gesetze-im-
internet.de/stgb/__129a.html)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, oder wegen einer Straftat
nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb
/__89.html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html), (https://www.gesetze-im-
internet.de/stgb/__261.html).
Betrug: § 123 Abs. 1 Ziffern 4 und 5 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder einer Straftat nach § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html)
(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html).
Korruption: § 123 ABs. 1 Ziffern 6, 7, 8 und 9 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), wegen einer Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), wegen einer Straftat nach den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), oder wegen einer
Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html), (https://www.gesetze-
im-internet.de/stgb/__299a.html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299b.html),
(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108e.html), (https://www.gesetze-im-internet.de
/stgb/__108f.html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__333.html), (https://www.
gesetze-im-internet.de/stgb/__334.html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__335a.
html), (https://www.gesetze-im-internet.de/intbestg/BJNR232729998.
html#BJNR232729998BJNG000200305)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Ziffer 10 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, oder den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (https://www.gesetze-im-internet.de
/stgb/__232.html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232a.html), (https://www.
gesetze-im-internet.de/stgb/__232b.html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233.
html), (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233a.html)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB (https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html) § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
(https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) § 124 Abs. 2 GWB § 21
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Ziffer 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Ziffer 4 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 Abs. 1 Ziffern 8 und 9 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenndas
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: MPLS-Netz mit Layer-3-Architektur, VPN-Verbindungen und Internetzugänge in
Oldenburg
Beschreibung: Die Bandbreiten der MPLS-Anbindung sollen den aktuell genutzten
Bandbreiten entsprechen. Es werden aber Erhöhungen einzelner Standorte (frühestens nach
einem Jahr) erforderlich werden.
Interne Kennung: 1-1.2-2025-00021
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72318000 Datenübertragung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mars-la-Tour-Str. 4a
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsenweit lt. Anlagen 6 und 7 des EVB-IT-
Systemvertrages
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es gibt mehrere Eventualpositionen: - Anschluss von 5
Forstämtern und ca. 130 Bezirksförstereien über VPN - im Fall einer Störung, die der
Auftragnehmer zu vertreten hat und die nicht innerhalb der vereinbarten
Wiederherstellungszeit behoben werden kann, die kostenfreie Bereitstellung eines
Notfallkoffers durch den Auftragnehmer mit Verbringung an die gestörte Dienststelle - die
Erhöhung von Bandbreiten während der Vertragslaufzeit
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 3 positive Referenzen von vergleichbaren Projekten
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV z.B. Nachweise
über geeignete Referenzen, Angaben zu den technischen Fachpersonal welches eingesetzt
werden soll, Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
Ausbildungsnachweise, Erklärung zu Beschäftigungsanzahl des Unternehmens
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird mit der Methode Lineare Interpolation berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lösungskonzept
Beschreibung: Die Beschreibung des Lösungskonzeptes sowie die Beschreibung des
Services vor Ort
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: positive Referenzen
Beschreibung: Nur positive Referenzen können berücksichtigt werden. Die Angabe eines
Ansprechpartners / einer Ansprechpartnerin beim Referenzgeber ist dazu erforderlich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Notfallkoffer
Beschreibung: Der Notfallkoffer ist eine Eventualposition. Er soll beim Auftragnehmer
vorgehalten werden für den Störungsfall. Er muss mit Karte(n) für alle Netze freigeschaltet
werden können und 802.1xfähig sein. Ein Notfallplan ist erforderlich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YD1R4RX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Jegliche Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt über diese
Vergabeplattform.
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1R4RX
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Vor dem Einsatz ist eine Sicherheitsüberprüfung des für den Einsatz zu diesem
Auftrag beabsichtigten Personals durch den Auftragnehmer durchzuführen mit dem
beigefügten Sicherheitsüberprüfungsbogen (siehe oben). Bei Eintragungen in bestimmten
Feldern (8-13) ist ein Einsatz für diesen Auftrag nicht zulässig.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1R4RX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachfragen zum Firmenprofil, dem Lösungskonzept und dem
Service vor Ort sind gem. § 56 Abs. 2 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nur Personen, die keine Eintragungen in den
Feldern 8-13 in der Anlage 6 - Sicherheitsüberprüfung haben, dürfen an dem Projekt beteiligt
werden. Die Anlage hat sich der Auftragnehmer vor einer entsprechenden Beauftragung seiner
/seines Mitarbeitenden vorlegen zu lassen. Eine Übergabe an den Auftraggeber erfolgt nur in
besonderen Fällen nach Aufforderung.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind
ordnungsgemäß erfüllt. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -
Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 97 Abs. 6 GWB: Unternehmen haben Anspruch
darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. § 155 GWB
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe
öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. In
Niedersachsen ist die Vergabekammer in Lüneburg zuständig: Vergabekammer
Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Straße: Auf der Hude 2 Plz/Ort: 21339 Lüneburg Telefon: 04131/15-3306, -3308 Telefax:
04131/15-2943 Email: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Internet: http://www.mw.
niedersachsen.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung
Lüneburg - Vergabekammer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: DE245610284
Postanschrift: Mars-la-Tour-Str. 4a
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich 1.2
E-Mail: pia.meyer@lwk-niedersachsen.de
Telefon: +49 441801-410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -
Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
Registrierungsnummer: +49 413115-3306
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c3f4e494-5876-4a05-be5b-63651fdc4f0d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/06/2025 11:12:58 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 119/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1R4RX
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1R4RX/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-410576-2025-DEU.txt
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