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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025062501262132713 / 410433-2025
Veröffentlicht :
25.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
18.07.2025
Angebotsabgabe bis :
25.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
DEU-Hannover: Deutschland Dienstleistungen für Unternehmen: Recht,
Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit Unterstützung
Abrechnung Coronahilfen

2025/S 119/2025 410433

Deutschland Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen,
Druck und Sicherheit Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
OJ S 119/2025 25/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NBank
E-Mail: ausschreibungen@nbank.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterstützung Abrechnung Coronahilfen
Beschreibung: Der NBank sind seit Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien
über- tragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort-, November-, Dezember-, Über-
brückungs- und Neustarthilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungspro- gramme.
Insgesamt sind etwa 400.000 Anträge über die Sofort-, November-, Dezem- ber-,
Überbrückungs- und Neustarthilfeprogramme eingereicht worden. Während die Soforthilfen
weitestgehend abgerechnet sind (gut 100.000 Anträge) steht der wesent- liche Teil der
Überbrückungs- und Neustarthilfe-Schlussbescheide noch aus. Die NBank hat hier seit 2020
bereits externe Unterstützung genutzt. Da die Bearbeitung nun aufgrund des Umfangs deutlich
mehr Zeit benötigt, ist ein neuer Rahmenvertrag auszuschreiben. Es wird erwartet, dass die
reine Bearbeitung der Schlussabrech- nungspakete bis spätestens Ende 2025 bearbeitet sein
muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über ein WebPortal, wel-
ches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten. Dabei werden bereits
systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampelfarbene Gruppen eingeteilt.
Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig inhaltliche Prü- fung), gelbe Rollen (es
ergeben sich Abweichungen aus dem Ursprungsantrag, die hinterfragt werden müssen) und
rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto- Adressänderungen o.ä. oder es handelt
sich um Stichprobenfälle, so dass eine detail- genaue und intensive Prüfung erforderlich ist).
Da die NBank nicht über die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hard- ware
verfügt und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten in der erforderlichen Volatilität
und Größenordnung nicht bis Jahresende 2025 zur Verfügung stellen kann, ist eine
ausschließlich interne Umsetzung nicht möglich. 2.1.1. Zu erbringende Leistungen Es wird
erwartet, dass die reine Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete bis spätestens Ende
2025 bearbeitet sein muss. Die verschiedenen Bundesprogramme für Corona-hilfen sind über
ein WebPortal, welches von der Init bereitgestellt wird, ausschließlich digital zu bearbeiten.
Dabei werden bereits systemisch die eingereichten Schlussabrechnungspakete in ampel-
farbene Gruppen eingeteilt. Es gibt grüne Rollen (einfache Bearbeitung, wenig in-haltliche
Prüfung), gelbe Rollen (es ergeben sich Abweichungen aus dem Ur-sprungsantrag, die
hinterfragt werden müssen) und rote Rollen (es gibt erhebliche Abweichungen, Konto-
Adressänderungen o.ä. oder es handelt sich um Stichpro-benfälle, so dass eine detailgenaue

und intensive Prüfung erforderlich ist). - Prüfungen der eingereichten
Schlussabrechnungspakete aus den Coronahilfen auf Basis der von der NBank bereit
gestellten Einarbeitungshil-fen wie Leistungsbeschreibungen, Förderrichtlinien, FAQ und ggf.
Vollzugs-hinweise Arbeitsanweisungen und Leitfäden in den verschiedenen Rollen. Dies
umfasst insbesondere: o Prüfung der im Init-Portal eingereichten Schlussabrechnungsunterla-
gen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit o Klärung und Prüfung, insb. im
Stichprobenfall, der in der Schlussab-rechnung bestehenden Unklarheiten, Nachforderung von
Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen o Inhaltliche Prüfung, ob die
Anforderungen an die Schlussabrechnun-gen der Bewilligung entsprechen und damit der
Schlussbescheid er-stellt werden kann (bei Bedarf inklusive gesellschaftsrechtlicher Fra-
gestellungen und Bewertungen, insbesondere zum Vorliegen eines Unternehmensverbundes)
o Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Form von Vermer-ken (formal und
inhaltlich) - Vorbereiten und Erstellen der Schlussbescheide (ggf. inkl. Widerruf / Rücknahme
und Rückforderung; Teil-Widerrufe / -Rücknahmen). Dies umfasst insbesondere: o Abgeben
eines verbindlichen Votums zur Anerkennung der Schluss-abrechnung oder zur
Rückforderung o Erstellung von Schlussbescheiden (inkl. Widerrufsbescheide) 2.1.1.2 Los 2: -
Prüfung von Widersprüchen im Rechtsbehelfsverfahren zur Sicherstellung einer fristgerechten
Entscheidung inklusive Erstellung von notwendigen Prüfvermerken und Vorlage eines
unterschriftsreifen Entwurfs eines Wider-spruchbescheides. 2.1.1.3. Für beide Lose: -
Bereitstellung entsprechender Infrastruktur in Form von Räumlichkeiten sowie der
erforderlichen Hardware (durch den Auftragnehmer). Dabei er-möglicht die NBank den Zugriff
auf das technische Laufwerk der NBank und das Laufwerk der Init. Die NBank stellt eine
Klickanleitung bereit und einen Ansprechpartner für Rückfragen, die über die Klickanleitung
hinausgehen. - Der Auftragnehmer gewährleistet jederzeit den Einsatz von Personal, dass den
Mindestanforderungen entspricht und anhand der Klickanleitung eigen-ständig zur
Abarbeitung der Pakete im Stande ist. Vorbereitung der Formulare, Vorlagen und der
technischen Grundprogrammierung erfolgt durch die NBank und sind nicht Teil dieser
Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: b247c1b1-a266-49f5-a0bd-d09b647ae530
Interne Kennung: RE 2025.14
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verfahren Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens
erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche
Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots
zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die
Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern,
gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen
Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen
Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit Bieter sowohl natürliche
Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit
Auftragnehmer ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag
erhalten hat. Angebotsform Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de)
einzureichen. Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in
deutscher Sprache zu erstellen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die
Ausschlussgründe des § 57 VgV. Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige
Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen,
Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem
Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des
Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot

abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel
der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom
18.06.2019, X ZR 86/17. Änderungsvorbehalt Die NBank behält sich vor, den oben
dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu
ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

2.1.2. Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645NJW Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB).
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen
Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei
Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche
Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen,
Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen
(ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche
Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB
auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis
genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift
dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft
abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem
Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des
bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder
der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus
dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421
BGB) (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges
und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht in entsprechender

Anwendung der (im Falle der UVgO) nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl.
§ 122 Abs. 1 GWB oder § 31 Abs. 1 UVgO). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. §
122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
das Fehlen von Ausschlussgrün-den sind wie folgt zu belegen: Als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.
Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den
vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikatsnummer er-bringen. Alternativ
kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nachfolgende Erklärung
belegt werden: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit
dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung im
Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation Mit dem Angebot ist die
Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
(Anlage 09) einzureichen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Schlussabrechnungspakete
Beschreibung: 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches
System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank
dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des
Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung
erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch
Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des
Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die
entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann
erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen.
Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen
einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-
mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der
Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung
für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der
Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-
le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen
gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung
prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-
Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten
Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen
Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt,
formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen
aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber
behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder
schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen,
Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den
Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur
dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden

und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine
systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung
von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt. 4.
Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst
nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach
Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen
nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt,
Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine
vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort
Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen,
die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ( Best Effort -
Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte
Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren.
Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung
enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird.
Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird
derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert
(Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für
Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca.
20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl
der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung
zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider
Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu
erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal,
Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir
nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche
Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je
Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf
jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen
Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe
und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1
folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/
Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis
IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden
Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich
vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter
Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er
verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom
Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der
Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag
läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft
abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten
Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der
Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem
Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421
BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/
Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist,
sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des
vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner
mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter
Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen
Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden.
Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare
Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie
inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das
bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2
Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide
Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-
fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf
Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum
jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen
Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der
Vergabeunterlagen).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an
ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im
fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden
(nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über
Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf
Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage
02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim
Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung,
Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder
andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen).
Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch
Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen
sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber
hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu
erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere
Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung
entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist
durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist
folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch
geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene
Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder
ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a).
Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim
Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und
Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige
Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung:
Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B.
Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder
nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat
auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu
erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere
gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) -
Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw.
Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-
Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des
Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch
Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere
gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt
ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder
vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ( ISMS ). Soweit der Auftragnehmer
während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber
über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der
Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt
entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die
folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage

02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind
in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein
Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf
Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein
Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den
Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss
sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten
erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der
Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen
benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung
der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit
nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die
Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als
Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der
eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte
verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom
Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu
betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein
Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche
Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die
Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen.
Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber
über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33
DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner
Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare
Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall
relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist
bei Angebotsabgabe zu bestätigen

Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
Informationen
Beschreibung: Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen
Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in
den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage
durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10
und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen
als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer
Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete
Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische
Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit
einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro
Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der
Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten
Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3

Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz
für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr
verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von
Jahresabschlüssen dienen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit
dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise
die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-
darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der
Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur,
hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob
das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der
Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und
entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-
summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung
eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend
bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und
leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB
ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der
gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert
der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung
gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den
Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind,
können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen.
Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende
Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu
unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3
Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-
lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem
Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen
(Anlage 04 der Vergabeunterlagen).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensatz

Beschreibung: In dem angegebenen Stundensatz sind sowohl die Stunden der
Qualitätssicherung des Volljuristen als auch des Sachbearbeiters mit einzukalkulieren
(Mischkalkulation). Darüber hinaus können vom Auftragnehmer keine weiteren Kosten in
Rechnung gestellt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: 4. Qualitative Zuschlagskriterien für Los 1 - Konzept Mit der Angebotsabgabe
ist für Los 1 ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Qualifikationen und
Erfahrungen konkret für die ausgeschriebenen Leistungen und Arbeitspakete genutzt werden
sollen und warum auf Grundlage der Qualifikationen und Erfahrungen eine bestmögliche
Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu erwarten ist. Der Auftraggeber geht davon
aus, dass die Konzepte grundsätzlich die folgenden Aspekte berücksichtigen werden: Konzept
zu Umsetzung und Expertise (maximal 10 Seiten) - Berücksichtigung der Zeitkritikalität bei der
Umsetzung insb. hinsichtlich personeller Kapazitäten - Nutzbare Erfahrung aus vergleichbaren
Verträgen des Unternehmens mit ähnlichem fachlichem Schwerpunkt - mind. 10
Stammmitarbeiter, sowie alle für die Endkontrolle einzusetzenden Rechtsanwälte die für die
Bearbeitung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden, sind zu benennen und kurz
vorzustellen (Kurzprofile/Referenzprofile). - Es ist zudem darzustellen, inwiefern die
Erfahrungen und Qualifikationen in Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungen eine
bestmögliche Leistungserbringung erwarten lassen - Qualifikation und Erfahrung der zur QS
eingesetzten Rechtsanwälte - Darstellung der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung
vorgesehenen Ablauforganisation (Umsetzung) Für das Bewertungskriterium - Konzept zu
Expertise und Umsetzung können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus
dem Konzept / den CV s geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages
vorgesehene Unter- nehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer
bestmöglichen Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen und der
dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu
rechnen. Aus dem Konzept geht sehr gut hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige
Abarbeitung bewerkstelligen wird. 4 Punkte = gut Aus dem Konzept / den CV s geht gut
hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unterneh men die Expertise und
Erfahrung vollumfänglich besitzt. Mit einer guten Unterstützung ist - auch aufgrund der
konzeptionellen Aussagen und der dargestellten perso- nellen Ressourcen des Bieters - bei
der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht gut hervor, wie der
Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird 3 Punkte = befriedigend Aus
dem Konzept / den CV s geht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene
Unternehmen die Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzt. Mit einer
zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch auf- grund der konzeptionellen Aussagen und der
dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der Aus- führung der Aufgaben zu
rechnen. Aus dem Konzept geht realistisch hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige
Abarbeitung bewerkstelligen wird. 2 Punkte = ausreichend Aus dem Konzept / den CV s geht
hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und
Erfahrung mit Abstrichen besitzt. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung mit Abstrichen
ist - auch aufgrund der konzeptionellen und der dargestellten personellen Ressourcen
Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht
hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird 1 Punkt =
mangelhaft Aus dem Konzept / den CV s geht nicht ausreichend hervor, dass das zur
Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise und Erfahrung be- sitzt.

Es ist nur mit einer mangelhaften Unterstützung auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen
und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters bei der Ausführung der Aufgaben
zu rechnen. Aus dem Konzept geht teilweise hervor, wie der Auftragnehmer die rechtzeitige
Abarbeitung bewerkstelligen wird. 0 Punkt = ungenügend Aus dem Konzept /den CV s geht
nicht hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen die Expertise
und Erfahrung besitzt. Mit einer un- genügenden Unterstützung ist - auch aufgrund der
konzeptionellen Aussagen und der dargestellten personellen Ressourcen des Bieters - bei der
Ausführung der Aufgaben zu rechnen. Aus dem Konzept geht zum Teil hervor, wie der
Auftragnehmer die rechtzeitige Abarbeitung bewerkstelligen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch. Während des Vergabeverfahrens
dürfen die Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal
kommunizieren. Falls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, sind diese über das Deutsche Vergabeportal
(www.dtvp.de) zu stellen.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst
gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit
prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt
werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und
Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird
weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde
durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen
außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen
Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist
allein verantwortlich.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst
möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach
Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen
nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-
sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige
Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz
sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die
geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ( Best Effort -
Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte
Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren.
Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die
Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer
Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf
der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.
niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NBank

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Prüfung von Widersprüchen
Beschreibung: 2.1.2.2 Unterstützung durch die NBank Die NBank stellt ein technisches
System zur Verfügung, mit dem die technische Schnittstelle zu den Systemen der NBank
dargestellt wird, und stellt entsprechende Berechtigungen (Rollen) für die Mitarbeitenden des
Auftragnehmers zur Verfügung, damit auf den Systemen der NBank die Aufgabenerfüllung
erfolgen kann. - Sofern die technische Umgebung (Antrags- und Bearbeitungssystem) durch
Dritte (z.B. den Bund vgl. Überbrückungshilfen) bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff des
Auftragnehmers über dieses System. Die NBank ist verpflich-tet, dem Auftragnehmer dann die
entsprechenden Berechtigungen einzu-richten (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Es kann
erforderlich sein, dass die Bearbeiter dafür ein Handy (es dürfte das eigene sein) benötigen.
Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die üblichen IT-Sicherheitsvorkehrungen
einzuhalten. Die NBank verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Infor-
mationen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit die Beschaffung der
Informationen nicht dem Auftragnehmer selbst oblie-gen. 3. Qualität der Leistungserbringung
für beide Lose (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungen gemäß der
Leistungs-beschreibung, den dort definierten Mindestqualifikationen, Bearbeitungszeit je Rol-
le und Bearbeitungsfristen vollständig, sachgerecht und mit der im öffentlichen Auf-tragswesen
gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Maßgeblich ist insbesondere die feh-lerfreie Erstellung
prüffähiger Bescheide und Widerspruchsentscheidungen im Rahmen des festgelegten 4-
Augen-Prinzips sowie die Einhaltung der durch die Rollenzuordnung bestimmten
Bearbeitungszeiten. (2) Eine Leistung gilt als mangelhaft, wenn sie: die fachlichen
Mindestanforderungen an das Personal (z. B. fehlende Schulung oder Nachweis) nicht erfüllt,
formale oder inhaltliche Fehler in den Bescheiden oder Widerspruchsentscheidun-gen
aufweist, oder gegen technische oder rechtliche Vorgaben verstößt. (3) Der Auftraggeber
behält sich vor, im Falle mangelhafter Leistungen - insbeson-dere bei wiederholter oder
schwerwiegender Schlechtleistung - Nachbesserung zu verlangen, Bearbeiter abzulehnen,
Aufträge zurückzuziehen, Vergütung zurückzu-halten bzw. zu mindern oder den
Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi-gen. (4) Eine geringfügige Abweichung ist nur
dann unschädlich, wenn sie im Einzelfall nicht geeignet ist, den Leistungszweck zu gefährden
und vom Auftraggeber aus-drücklich schriftlich als unerheblich eingestuft wurde. Eine
systematische Akzep-tanz von Schlechtleistungen findet nicht statt. (5) Die Geltendmachung
von weitergehenden Rechten und Schadensersatzan-sprüchen bleibt unberührt. 4.
Leistungsumfang und Leistungszeit Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst möglichst
nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach
Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen
nach Auftragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt,
Organisation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine
vollständige Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort
Grundsatz sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen,
die geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ( Best Effort -
Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte
Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren.
Klarstellend zur Abarbeitungsfrist für Los 1: Das eingereichte Konzept muss eine Darstellung
enthalten, wie der Auftragnehmer eine Abarbeitung bis zum 31.12.2025 ermöglichen wird.
Umfang und Volumen sowie Bearbeitungs-Anzahl der Schlussabrechnungspakete (Los 1) wird
derzeit auf ca. 42.500 Pakete und durchschnittlich 130.000 Einzelent-scheidungen beziffert
(Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. Für

Los 2 wird aufgrund von Erfahrungswerten aus der bisherigen Tätigkeit ein Um-fang von ca.
20.000 Widersprüchen geschätzt. Das Maximal-Volumen für Los 2 be-läuft sich auf die Anzahl
der in Los 1 benannten Einzelfallentscheidungen (Höchstabnahmemenge). Eine Verpflichtung
zur Mindestabnahmemenge besteht nicht. 5. Leistungsort für beide Lose Die Leistung beider
Lose kann remote überall innerhalb der EU, ist aber auf jeden Fall außerhalb der NBank zu
erbringen, weil der Dienstleister verpflichtet ist, auf seine Verantwortung Personal,
Räumlichkeiten und Hardware zur Verfügung zu stellen. 8. Abrechnungsmodalitäten Es wir
nach einem Stundensatz abgerechnet (gilt für beide Lose). Es können unter-schiedliche
Stundensätze für Los 1 und Los 2 festgelegt werden. 8.1.1 Maximale Bearbeitungsdauer je
Rolle für Los 1 Die im folgenden angegebene maximale Bearbeitungsdauer pro Fall darf
jedoch nicht überschritten werden. Bedeutet konkret: Der Schwierigkeitsgrad der jeweiligen
Prüfung wird i. d. R. durch das INIT-System vorgegeben. Hier sind grundsätzlich grüne, gelbe
und rote Rolle vorgesehen. Aufgrund von Erfahrungswerten werden für die Rollen für Los 1
folgende max. Bearbeitungsdauern auf Einzelhilfenebene festgelegt: November-/
Dezemberhilfe Grüne Rolle 3 Stunden Gelbe Rolle 4 Stunden Rote Rolle 6 Stunden ÜBH I bis
IV Grüne Rolle 7 Stunden Gelbe Rolle 9 Stunden Rote Rolle 12 Stunden
Darüberhinausgehende Zeitaufwände werden durch den Auftraggeber nicht zusätzlich
vergütet. 8.1.2 Maximale Bearbeitungsdauer für Los 2 Die Bearbeitungsdauer der Fälle unter
Los 2 darf die Bearbeitungsdauer der Fälle in Los 1 nicht überschreiten.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit

5.1.2. Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit. Er
verlängert sich automatisch 3 Mal um jeweils 1 opt. Jahr, wenn der Vertrag nicht vom
Auftraggeber 3 Monate vor Ab-lauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig zum Ablauf der
Grundlaufzeit und da-nach zum Ablauf eines jeden opt. Jahres) gekündigt wird. Der Vertrag
läuft maximal jedoch 4 Jahre gem. § 21 Abs. 6 VgV.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1.1.1 Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft
abgegeben wird, ist eine Erklä-rung abzugeben, welche Leistungen von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden, Name und Anschrift des bevollmächtigten
Vertreters der Bie-tergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der
Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem
Verga-beverfahren gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421
BGB) (Anlage 02a) 1.1.2 Einsatz von Dritten Sofern der Einsatz von Dritten/
Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernve-bundenen Unternehmen vorgesehen ist,
sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des
vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner
mit Angabe der Namen vorzulegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter
Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Anlage 07, 07a, 02a)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen
Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden.
Mindestanforderungen an die Referenzen: - für beide Lose Mindestens 2 vergleichbare
Referenzen bei Förderbanken - Vergleichbar sind Referenzen für beide Lose, wenn sie
inhaltlich die Unterstützung bei der Abarbeitung von Coronawirtschaftshilfen betrafen o Das
bedeutet für Los 1: Anträge, Schlussabrechnungen o Das bedeutet für Los 2
Widerspruchsbearbeitung - und vom Umfang her jeweils vergleichbar sind. Dies ist für beide
Lose der Fall wenn die die jeweilige, deren Auftragswert mindestens 5.000.000 EUR um-
fasste. Grds. sind sämtliche in der Anlage 06 benannten Informationen zu befüllen. Auf
Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum
jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen
Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der
Vergabeunterlagen).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Für die Aufgabe ist nur juristisch geschultes Personal (Mindestanforderung: an
ei-ner deutschen Universität eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaften im
fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden
(nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Dieses Personal muss dabei bereits über
Erfahrungen in der Abrechnung der Coronahilfen verfügen oder vor Einsatz entsprechend auf
Kosten des Dienstleisters geschult worden sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage
02a). Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim
Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung,
Zwischenprüfungszeugnis und Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder
andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen).
Der Dienstleister verpflichtet sich die fachliche Endkontrolle der Schlussabrechnungen durch
Volljuristen mit zuwendungsrechtlicher Expertise und Erfahrungen in den Coronahilfen
sicherzustellen (4-Augen-Prinzip). (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a) Darüber
hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu
erfolgen (bspw. durch Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere
Zertifikate, oder andere gleich-wertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung
entsprechend belegen). Die technische und fachliche Steuerung der Bearbeitungsteams ist

durch den Dienstleister sicherzustellen. Fu?r die Bearbeitung von Los 1 und Los 2 ist
folgendes Personalprofil erforderlich: - Fachliches Niveau: Für die Aufgabe ist nur juristisch
geschultes Personal (Mindestanforderung: an einer deutschen Universität eingeschriebene
Studierende der Rechtswissenschaften im fortgesetzten Stadium; Zwischenprüfung oder
ähnlicher Nachweis) eingesetzt werden (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a).
Darüber hat auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim
Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch Immatrikulationsbescheinigung und
Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige
Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen) - Spezifische Erfahrung:
Nachweisbare Erfahrungen in der Bearbeitung von Corona-Hilfsprogrammen (z. B.
Überbrückungs-, Neustart- oder Soforthilfe), ent-weder durch vorherige Tätigkeiten oder
nachgewiesene Schulungen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat
auf Nachfrage des Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu
erfolgen (bspw. durch Schulungszertifikat oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere
gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) -
Endkontrolle: Die fachliche Endkontrolle der Bescheide erfolgt durch Volljuristinnen bzw.
Volljuristen mit einschlägiger Erfahrung im Zuwendungsrecht und der Bearbeitung von Corona-
Hilfen (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage 02a). Darüber hat auf Nachfrage des
Auftraggebers ein entsprechender Nachweis beim Auftraggeber zu erfolgen (bspw. durch
Lebensläufe und Examenszeugnisse oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere
gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation und Erfahrung entsprechend belegen) Es gilt
ein verbindliches 4-Augen-Prinzip bei allen fallabschließenden Prüfungen.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Der Auftragnehmer betreibt zum Stichtag ein ISO 27001-konformes (oder
vergleichbar) Informationssicherheitsmanagementsystem ( ISMS ). Soweit der Auftragnehmer
während der Laufzeit des Hauptvertrages ein anderes ISMS einführt, wird der Auftraggeber
über die jeweiligen neuen Regelungen im vollen Umfang informiert. Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass beide Vertragspartner ein gleiches Verständnis bezüglich der
Dienstleistungen haben. Die nachfolgenden Regelungen sind für ein mögliches Folgeprodukt
entsprechend anzuwenden. Sofern kein ISO 27001 Zertifikat vorliegt, müssen mindestens die
folgenden Punkte vom Auftragnehmer erfüllt sein (nachzuweisen durch Eigenerklärung Anlage
02a): Sensibilisierung der Mitarbeitenden Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personale sind
in Bezug auf Themen der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer zu schulen. Ein
Nachweis der Schulung mit Übersicht der behandelten Themen ist dem Auftragnehmer auf
Anforderung auszuhändigen. Zutrittsschutz der Räumlichkeiten Vom Auftragsnehmer ist ein
Zutrittsschutzkonzept zu den Räumlichkeiten, in denen die Leistungserbringung für den
Auftraggeber erfolgt, erforderlich und bei Angebotsabgabe vorzulegen. In diesem muss
sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten
erhalten. Zugriffsschutz auf die Systeme des Auftraggebers und der Applikation Init Der
Auftragnehmer muss die vom Auftraggeber vergebenen Berechtigungen einer eindeutigen
benannten Person zuordnen. Ein Mitarbeiterwechsel und die damit einhergehende Anpassung
der berechtigten Person muss beim Auftragnehmer dokumentiert werden, so dass jederzeit
nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeitende im System Anpassungen vorgenommen hat. Die
Anmeldedaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung von Zugriffsberechtigungen als
Gruppenaccount ist nicht erlaubt. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Härtung der
eingesetzten Hardwaresysteme Es dürfen nur vom Auftragnehmer verwaltete Endgeräte
verwendet werden - ausgenommen sind Handys zur Zwei-Faktor-Authentisierung. Die vom
Auftragnehmer eingesetzte Hardware ist sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik zu
betreiben. Ein Konzept zum Schutz der Systeme vor Schadsoftware ist vorhanden. Ein

Virenschutz auf den Endgeräten mit aktuellen Signaturen ist obligatorisch. Nicht erforderliche
Dienste und Services sind zu deaktivieren und nicht erforderliche Ports zu sperren. Die
Systeme sind mit aktuellen Patches zu betreiben. Dies ist bei Angebotsabgabe zu bestätigen.
Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber
über alle Informationssicherheitsvorfälle sowie Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33
DSGVO zu informieren, die im Umfeld des Auftragnehmers oder eines seiner
Nachunternehmer auftreten und Auswirkungen auf seine unmittelbare oder mittelbare
Leistungserbringung haben. Die Meldung hat, sofern der Informationssicherheitsvorfall
relevant für die Daten und Systeme des Auftraggebers ist, unverzüglich zu erfolgen. Dies ist
bei Angebotsabgabe zu bestätigen

Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
Informationen
Beschreibung: Erklären Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen für den Umgang mit vertraulichen
Daten. Aufgrund des Vorliegens einer Auftragsverarbeitung ist vor Zuschlagserteilung der in
den Vergabeunterlagen enthaltene Entwurf des Auftragsverarbeitungsvertrages samt Anlage
durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer zu befüllen und zu unterzeichnen (Anlage 10
und 10a). Sofern die in diesem Rahmen festgestellten datenschutzrechtlichen Bedingungen
als nicht ausreichend angesehen werden, stellt dies einen Grund dar von einer
Bezuschlagung abzusehen (Ausschlussgrund).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 3.1.1 Mindestentgelterklärung Mit dem Angebot ist die unterzeichnete
Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische
Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung für beide Lose Zum Nachweis der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit
einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro
Schadensfall besteht (nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der
Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten
Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird.(Anlage 02a) 3.3
Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz
für Los 1 in Höhe von 20 Millionen pro Jahr und für Los 2 in Höhe von 5 Millionen pro Jahr
verlangt. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von
Jahresabschlüssen dienen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister oder in ein relevantes Berufsregister Mit
dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise
die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 5.1 Angaben zum Unternehmen 5.1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurz-
darstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der
Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur,
hierarchischer Aufbau) (Anlage 02a) 5.1.2 KMU/Großunternehmen Eigenschaft Angaben, ob
das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a der

Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und
entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-
summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. 5.1.3 Ansprechpartner/Stellvertreter Nennung
eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend
bearbeitet. (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). 5.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
5.2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an ein fachkundiges und
leistungsfähiges (geeignetes) Unter-nehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB
ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der Bieter wird anhand der
gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft. Die Kriterien der Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschluss-grün-den sind wie folgt zu belegen: Als
vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den akzeptiert
der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung
gem. § 50 VgV. Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den
Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind,
können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikats-nummer er-bringen.
Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende
Erklärung belegt werden: 5.2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu
unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen). 5.3
Preisblatt Mit dem Angebot ist je Los das jeweilige das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (An-
lage 02b der Vergabeunterlagen). 5.4 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz Mit dem
Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen
(Anlage 04 der Vergabeunterlagen).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensatz
Beschreibung: In dem angegebenen Stundensatz sind sowohl die Stunden der
Qualitätssicherung des Volljuristen als auch des Sachbearbeiters mit einzukalkulieren
(Mischkalkulation). Darüber hinaus kann der Auftragnehmer keine weiteren Kosten in
Rechnung stellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch. Während des Vergabeverfahrens
dürfen die Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal
kommunizieren. Falls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, sind diese über das Deutsche Vergabeportal
(www.dtvp.de) zu stellen.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst
gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit
prüfen. Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt
werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und
Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern. Den Bietern wird
weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde
durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen
außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen
Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist
allein verantwortlich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit den Leistungen ist für beide Lose schnellst
möglichst nach Zuschlagserteilung zu beginnen, spätestens innerhalb von einer Woche nach
Bezuschlagung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen
nach Auf-tragserteilung unverzüglich aufzunehmen und mit größtmöglicher Sorgfalt, Organi-
sation und personeller wie technischer Ausstattung zu erbringen. Ziel ist es, eine vollständige
Leistungserbringung bis spätestens zum 31.12.2025 (Los 1) nach best-effort Grundsatz
sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die
geeignet sind, die termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen ( Best Effort -
Verpflichtung). Sollten Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte
Fertig-stellung gefährden könnten, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informie-ren.
Ein Anspruch auf Fertigstellung zu diesem Termin wird jedoch nicht garantiert, soweit die
Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer
Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf
der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.
niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NBank

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NBank
Registrierungsnummer: 201010
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@nbank.de
Telefon: +49 511-300310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)

Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 41311-53306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 62b785eb-d50c-48e1-a682-47d7d1bd1c74 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2025 14:54:12 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 119/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645NJW/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-410433-2025-DEU.txt

 
 
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