Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Bauarbeiten 2025-0434 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 -Teilprojekt Dauerhafte Infrastruktur -Technische Gebäudeausstattung TGA-E (Elektroversorgung)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025062501200732096 / 409622-2025
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Veröffentlicht :
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25.06.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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22.07.2025
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Angebotsabgabe bis :
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30.07.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
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DEU-Duisburg: Deutschland Bauarbeiten 2025-0434 Zukunftsgarten Duisburg
IGA 2027 -Teilprojekt Dauerhafte Infrastruktur -Technische Gebäudeausstattung
TGA-E (Elektroversorgung)
2025/S 119/2025 409622
Deutschland Bauarbeiten 2025-0434 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt
Dauerhafte Infrastruktur - Technische Gebäudeausstattung TGA-E (Elektroversorgung)
OJ S 119/2025 25/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, IGA 2027
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0434 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Dauerhafte Infrastruktur -
Technische Gebäudeausstattung TGA-E (Elektroversorgung)
Beschreibung: Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Dauerhafte Infrastruktur -
Technische Gebäudeausstattung TGA-E (Elektroversorgung)
Kennung des Verfahrens: bd735e98-e6d3-49d4-9abe-7d30cd04d629
Interne Kennung: 2025-0434
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: RheinPark
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT0E5QT2T Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0434 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Dauerhafte Infrastruktur -
Technische Gebäudeausstattung TGA-E (Elektroversorgung)
Beschreibung: Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Dauerhafte Infrastruktur -
Technische Gebäudeausstattung TGA-E (Elektroversorgung) Eine genaue Beschreibung der
Leistung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2025-0434
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: RheinPark
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47053
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind.
1.500.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Ge-schäftsjahre (§ 6a
EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 2 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese
durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Jährlicher spezifischer
Umsatz Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 400.000 EUR/Jahr)
des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar
sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ?
Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 3 Sofern das Angebot in die
engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung
eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt
werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung zu einer
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungs-summen für Personen- und Sachschäden i.
H.v. 1.500.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 250.000,- EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB
/A). ? Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 4 Sofern das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine
Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine
solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit
Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die
mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: -
Elektroversorgung / Bereitstellung von Strom im Außenbereich (z.B. Events auf Plätzen,
Freianlagen oder vergleichbar) [mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss
innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein)] Aus der Beschreibung der Referenzen
muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. Im Zusammenhang mit
einer Präqualifikation besteht für präqualifizierte Unternehmen die Möglichkeit, in eigener
Verantwortung und unabhängig von der Präqualifikation Zusätzliche Nachweise gemäß der
Anlage zusätzliche Nachweise in der PQ-Liste einstellen zu lassen. Es liegt in der
Eigenverantwortung der präqualifizierten Unternehmen zusätzliche Nachweise
(auftragsbezogenen Angaben) mit der Angebotsabgabe beim PQ-Verein hochzuladen. ?
Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben
auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung,
des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des
Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor,
Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch
Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. Anzahl jahresdurchschnittlich
beschäftigter Arbeitskräfte Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g)
VOB/A). ? Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 6 Angabe zu
Führungskräften (Bauleiter) Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte
Führungskräfte (Techniker, Meister im Betrieb) verfügt, welche die Leistungserbringung lei-ten
und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer
Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die
Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit
vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). Der Bauleiter und sein Vertreter
müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens
Qualifikationsniveau C1 - fachkundige Sprachkenntnisse ). ? Nachweis: Formblatt 3011
Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 7 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das
Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht
erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung
der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines
Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende
Führungskraft betraut war, nachzuweisen. Angabe zu Nachunternehmern Erklärung der
Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als
Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). - Nachweis: Formblatt 3012
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233 Zur Prüfung der Eignung des/der
Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes/ mit
Einreichung des Teilnahmeantrags die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die
voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben
werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe/
mit Einreichung des Teilnahmeantrags besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/
Bewerbers erfolgen. Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer
spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, einzufordern. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU,
16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise
beizubringen: Keine Ausschlussgründe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A.
- Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem
geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines
Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) -
ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und
Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1
oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und §
81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. Keine Strafe nach SchwarzArbG,
AentG, MiLoG Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG), § 21 Abs. 1
des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. - Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung
zur Eignung , Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die
Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu
ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,-
Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den
Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten
Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob
im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den
Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4
GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2
Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen
nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, vorbehalten. Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben etc.
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -
Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 9 und ggf. Nr. 11 Sofern das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungsträger und ggf. eine Un-bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die
Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von
dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. Eigenerklärung
Sanktionspaket Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel
5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - Nachweis: Formblatt 3016
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576 - VHB
NRW 523 EU - Sonstige Eignungsbedingungen
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). ? Nachweis: Formblatt
3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
diese durch einen Han-delsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Hand-
werksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu
ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Weiter sind die neu erstellen elektrischen Anlagen im
Sinne der Erstinbetrieb-nahme gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0100 0600 zu prüfen.
Dies ist durch einen Konzessionsträger der Netze Duisburg GmbH durchzuführen und
entsprechend schriftlich zu bestätigen. Ist der AN selbst Konzessionsträger der Netze
Duisburg GmbH, kann er die Prüfung selbst durchführen. Ansonsten ist ein Unternehmen aus
dem Installateurverzeichnis der Netzte Duisburg GmbH - Sparte Strom (zu finden unter www.
netze-duisburg.de -> Servicewelt -> In-stallateurverzeichnis) als Nachunternehmer für die
Prüfung zu benennen. ? Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 1 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Kon-zessionsnachweis der
Netze Duisburg GmbH oder einen sonstigen Nach-weis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2
VOB/A). oder: Nachweis: Formblatt 3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB
233 Siehe Punkt 3.1.3.4 Angabe zu Nachunternehmern - Eignung zur Berufsausübung
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYT0E5QT2T/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT0E5QT2T
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYT0E5QT2T
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Eignungsnachweise werden bei Bedarf nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 8.0
der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen - Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Ziffer 12.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen - Wesentliche
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften.
Siehe Ziffer 11.0 der BVB Bau WBD zu den Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA 2027
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, IGA 2027
Registrierungsnummer: DE02032834390
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032832980
Fax: +49 2032832883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8170cb50-0567-4561-b462-6ddc63a1b365 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2025 06:57:10 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 119/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT0E5QT2T
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT0E5QT2T/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-409622-2025-DEU.txt
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