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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Magdeburg - Deutschland Erdgas Erdgaslieferung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025062403004327095 / 404955-2025
Veröffentlicht :
24.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
01.01.2028
Angebotsabgabe bis :
22.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
09123000 - Erdgas
DEU-Magdeburg: Deutschland Erdgas Erdgaslieferung

2025/S 118/2025 404955

Deutschland Erdgas Erdgaslieferung
OJ S 118/2025 24/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Erdgaslieferung
Beschreibung: Gegenstand des zu schließenden Vertrages ist die Lieferung von Erdgas
einschließlich der Netznutzung zum Auftraggeber für seine Anlagen ab dem 01.01.2026, 06:00
Uhr.
Kennung des Verfahrens: 81a895a8-27a3-4320-838e-291a3d4dbe97
Interne Kennung: AOK SAN 2025 - 0022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Erdgaslieferung hat gemäß Anlage 01- Verbrauchsstellen in
die Standorte der Auftraggeberin in Sachsen-Anhalt zu erfolgen.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5XLX 1) Auftraggeberin ist die
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str.
4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA5XLX zum Download zur
Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf
elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die
unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die
Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das
Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne
Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich

unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der
Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren
und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner
Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne
Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL
/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes
von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu
vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der
Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten
Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem
Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf
hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des
Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: SLP (Standardlastprofile)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Erdgas einschließlich der
Netznutzung zum Auftraggeber für seine Anlagen in Sachsen - Anhalt. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Auftraggeber Erdgas nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu
liefern. Die prognostizierte Verbrauchsmenge für das Jahr 2026 beträgt im Los 1 - 1.495.000
kWh/a. Die prognostizierte Verbrauchsmenge für das Jahr 2026 beträgt im Los 2 - 2.300.000
kWh/a. Es handelt sich dabei um eine Expertenschätzung der Auftraggeberin anhand der
bisherigen Verbrauchswerte in der Vergangenheit und jeweils nicht um garantierte
Mindestabnahmemengen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Erdgaslieferung hat gemäß Anlage 01- Verbrauchsstellen in
die Standorte der Auftraggeberin in Sachsen-Anhalt zu erfolgen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, die nach Art und Umfang mit
dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es muss sich bei allen drei Referenzen um
die Lieferung von Erdgas in vergleichbarer Größenordnung, mit vergleichbarem Volumen in
Bezug auf die ausgeschriebene Leistung handeln. Die Lieferung muss an öffentliche,
industrielle oder gewerbliche Auftraggeber erfolgt sein. Je Referenz müssen mindestens 4
GWh Erdgas innerhalb eines Jahreszeitraums geliefert worden sein. Die Referenzen dürfen
nicht älter als drei Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1
Mio. EUR; Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; daraus
resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens, inklusive bei Verletzung
von Datenschutzbestimmungen 2,5 Mio. EUR

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Eigenerklärung darüber, dass die Belieferung von Haushaltskunden von der
Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (§ 5 EnWG).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten im Lieferzeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Kosten im Lieferzeitraum [Arbeitspreis (AP)
netto multipliziert mit der prognostizierten Gasmenge im Lieferzeitraum] erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Der niedrigste Arbeitspreis (AP)
netto multipliziert mit der prognostizierten Gasmenge im Lieferzeitraum allein ist entscheidend.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach
§ 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden
werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und
Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph
160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1
Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2
GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB
Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Sachsen - Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt

5.1. Los: LOT-0002
Titel: RLM (Registrierende Leistungsmessung)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Erdgas einschließlich der
Netznutzung zum Auftraggeber für seine Anlagen in Sachsen - Anhalt. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Auftraggeber Erdgas nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu
liefern. Die prognostizierte Verbrauchsmenge für das Jahr 2026 beträgt im Los 1 - 1.495.000
kWh/a. Die prognostizierte Verbrauchsmenge für das Jahr 2026 beträgt im Los 2 - 2.300.000
kWh/a. Es handelt sich dabei um eine Expertenschätzung der Auftraggeberin anhand der
bisherigen Verbrauchswerte in der Vergangenheit und jeweils nicht um garantierte
Mindestabnahmemengen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Erdgaslieferung hat gemäß Anlage 01- Verbrauchsstellen in
die Standorte der Auftraggeberin in Sachsen-Anhalt zu erfolgen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, die nach Art und Umfang mit
dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es muss sich bei allen drei Referenzen um
die Lieferung von Erdgas in vergleichbarer Größenordnung, mit vergleichbarem Volumen in
Bezug auf die ausgeschriebene Leistung handeln. Die Lieferung muss an öffentliche,

industrielle oder gewerbliche Auftraggeber erfolgt sein. Je Referenz müssen mindestens 4
GWh Erdgas innerhalb eines Jahreszeitraums geliefert worden sein. Die Referenzen dürfen
nicht älter als drei Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1
Mio. EUR; Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; daraus
resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens, inklusive bei Verletzung
von Datenschutzbestimmungen 2,5 Mio. EUR

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Eigenerklärung darüber, dass die Belieferung von Haushaltskunden von der
Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (§ 5 EnWG).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten im Lieferzeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Kosten im Lieferzeitraum [Arbeitspreis (AP)
netto multipliziert mit der prognostizierten Gasmenge im Lieferzeitraum] erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Der niedrigste Arbeitspreis (AP)
netto multipliziert mit der prognostizierten Gasmenge im Lieferzeitraum allein ist entscheidend.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach
§ 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden
werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und
Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph
160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1
Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2
GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB
Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Sachsen - Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internetadresse: https://san.aok.de/
Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 333b4cbc-e008-433a-8d9d-73915fc6c6cd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2025 09:01:53 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 118/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2025

Referenzen:
https://san.aok.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5XLX/documents
http://www.dtvp.de/Center
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-404955-2025-DEU.txt

 
 
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