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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvereinbarung Saalanzeigen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025062402344024214 / 401999-2025
Veröffentlicht :
24.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
08.07.2025
Angebotsabgabe bis :
23.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
48813100 - Elektronische Anzeigetafeln
DEU-Hannover: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Rahmenvereinbarung Saalanzeigen

2025/S 118/2025 401999

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvereinbarung Saalanzeigen
OJ S 118/2025 24/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
E-Mail: crispinsilvester.czernetzki@it.niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Saalanzeigen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung für Saalanzeigen unterschiedlicher Größe
Kennung des Verfahrens: 3aa25a94-77c7-4fac-87c6-1aaee631e02f
Interne Kennung: 25/062
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48813100 Elektronische Anzeigetafeln

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung ist für das ZIB - Zentraler IT-Betrieb
Niedersächsische Justiz bestimmt. Der Erfüllungsort ist das jeweils zu beliefernde
Gerichtsgebäude im Land Niedersachsen (NUTS-Code DE9).

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTHFVHHFB Wenn Sie für die
Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der
Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-
Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht
als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht
nachkommt. (siehe
A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024 ). 2.
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird
ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ) .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu

beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Saalanzeigen
Beschreibung: Die Vergabe beinhaltet zwei Leistungsklassen: A: Saalanzeige 22-24 Zoll
(Saaltüranzeigen wandhängend oder in Einzelfällen Stele) B: Hauptanzeige 49 Zoll und im
Einzelfall größer (wandhängend oder Stele) Im Rahmen der Modernisierung der IT-
Infrastruktur ist es erforderlich, sämtliche Saalanzeigen auf Windows 11 umzustellen. Derzeit
befinden sich ca. 316 Geräte im Einsatz, von denen jedoch nur 134 Geräte mit Windows 11
kompatibel sind und die Anforderungen für zukünftige Updates erfüllen. Diese Geräte werden
weiterhin verwendet und sollen durch die Lieferung neuer Geräte ergänzt werden. Die
verbleibenden 182 Geräte sind nicht Windows-11-kompatibel und müssen kurzfristig ersetzt
werden. Da diese Geräte veraltet sind und zukünftig keine Windows-11-Updates unterstützen
werden, ist ein Austausch notwendig, um eine einheitliche, sichere und updatefähige
Systemlandschaft zu gewährleisten. Die Ausschreibung dient der Beschaffung neuer Geräte,
die den technischen Anforderungen von Windows 11 und zukünftigen Updates gerecht
werden. Dies umfasst sowohl die Erneuerung bestehender Geräte als auch die Bereitstellung
von weiteren Geräten für zusätzliche Bedarfe, die bereits angefragt wurden. Zu Beginn der
Vertragslaufzeit ist daher zunächst die Beschaffung von 182 Geräten geplant. Diese sollen
nach Bedarf in der weiteren Laufzeit durch weitere Geräte ergänzt werden. Zum einen umfasst
dies die Ausstattung neuer Sitzungssäle sowie zum anderen auch den Austausch bereits
vorhandener Geräte aufgrund von Hardwaredefekten, Überalterung und mangelnder
Aufwärtskomptabilität des Betriebssystems in den nächsten vier Jahren. Diese Geräte sollen
den gleichen Anforderungen entsprechen wie die auszutauschenden Geräte, um eine
homogene und zukunftssichere IT-Umgebung zu schaffen. Das Anzeigesystem wird im
Eingangsbereich (Hauptanzeige), sowie vor den Gerichtssälen (Saalanzeige) aufgestellt /
angebracht. Auf den Saalanzeigen werden auf den jeweiligen Tagesordnungen die Sitzungen
/ Termine angezeigt, die in dem betreffenden Saal am Tag X stattfinden. Aus Gründen der
Barrierefreiheit kann der Betrachter auf dem Touch-Display die Schriftgröße zoomen. Auch
Sprachausgabe / Vorlesen des Bildschirminhaltes ist möglich. Auf den verbauten PC-
Systemen der Saalanzeigen wird ein Windows Betriebssystem installiert. Einsatz an / neben
der Sitzungssaaleingangstür: Neben den Saaltüren haben sich überwiegend wandhängende
Aufputz-installierte Geräte in der Größe 22-24 Zoll bewährt (Saalanzeigen). Abweichungen
gibt es z.B. in Form einer freistehenden Stele in einigen denkmalgeschützten
Gerichtsgebäuden. Einsatzbereich im Foyer: In den Eingangsbereichen der Gerichtsgebäude
findet man Übersichtsbildschirme, im Justizsprachgebrauch sogenannte Hauptanzeigen .
Diese ermöglichen Beteiligten und der Öffentlichkeit, eine erste Orientierung über die im
gesamten Gerichtsgebäude tagaktuell stattfindenden Sitzungen und Termine zu erhalten. Hier
variieren derzeit die Bildschirmdiagonalen zwischen 42 bis 65 Zoll. Es gibt diese
wandhängend oder in verschiedenen Formen einer freistehenden Stele. Der ZIB hat sich aus
infrastrukturellen und sicherheitsrelevanten Gründen entschieden, künftig für die
Anzeigesysteme keine all-one-Geräte mehr einzusetzen. Stattdessen sollen all-in-one-
Gehäuse zu Einsatz kommen, die optisch trotzdem eine geschlossene Einheit bilden. Darin
sollen Display/Monitor und Mini-PC als einzeln austauschbar modulare Komponenten

verbaut sein. Die Fachanwendung zur Darstellung der Termine ist eine justizeigene Software.
Diese ist somit auch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Den Mini-PC inkl.
Betriebssystem liefert die Justiz selbst zu und ist ebenfalls nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Der Aufbau der Geräte vor Ort inklusive der Befestigung an Wand oder im
Boden wird vom Auftraggeber übernommen, die Bereitstellung von Netzwerk- und
Stromanschluss erfolgt ebenfalls Bau-/justizseitig. Eine Wartungsvereinbarung ist nicht
Gegenstand dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 25/062

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48813100 Elektronische Anzeigetafeln

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung ist für das ZIB - Zentraler IT-Betrieb
Niedersächsische Justiz bestimmt. Der Erfüllungsort ist das jeweils zu beliefernde
Gerichtsgebäude im Land Niedersachsen (NUTS-Code DE9).

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate
(Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten,
wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale
Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate
Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche
Kündigung.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der
Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen
Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum
Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51YTHFVHHFB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTHFVHHFB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51YTHFVHHFB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 69 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der
Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards
in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem
Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.
Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer: 000

Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: crispinsilvester.czernetzki@it.niedersachsen.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d71e4786-2a69-4d43-b667-6c94bbb6931f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2025 00:00:01 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 118/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTHFVHHFB
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTHFVHHFB/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-401999-2025-DEU.txt

 
 
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