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Ausschreibung: Medizinische Geräte - DE-Augsburg
Medizinische Geräte
OP-Ausrüstung
Dokument Nr...: 625895-2023 (ID: 2023101609185325536)
Veröffentlicht: 16.10.2023
*
DE-Augsburg: Medizinische Geräte
2023/S 199/2023 625895
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@uk-augsburg.de
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
600-09 Beschaffung eines Roboter Systems zur Wirbelsäulen- und
kraniellen Chirurgie
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Roboterassistierte Operationen sind in der modernen Chirurgie nicht
mehr wegzudenken. Durch technische Weiterentwicklung von Bauteilen, des
Betriebssystems und der digitalen Steuerungsplattform weisen
robotergestützte Operationssysteme ein mannigfaltiges
Verwendungsspektrum auf. So werden diese heutzutage zunehmend z.B. in
den Fachgebieten der Urologie, Allgemeinchirurgie,
Wirbelsäulenchirurgie und auch Neurochirurgie verwendet. Die Systeme
sind in der Lage, das höchste Maß an Präzision zu erwirken.
Im neu gegründeten Universitätsklinikum Augsburg wird aktuell die
Neurochirurgische Klinik umstrukturiert. Aus diesem Prozess entwickelt
sich eine enge Zusammenarbeit zwischen der Klinik für Unfallchirurgie,
Orthopädie, Plastische und Handchirurgie am Universitätsklinikum
Augsburg und der Klinik für Neurochirurgie.
Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, die Effizienz und Genauigkeit
der Platzierung von Schrauben in Wirbelsäule und Becken bei
Instrumentierungen zu verbessern. Eine Zunahme an Präzision und
Ökonomisierung der Arbeitsschritte führt zu einer Verringerung der
intraoperativen Anwendung von Röntgenstrahlen. Diese kommt sowohl dem
Patienten als auch dem Operationsteam zugute, da im Rahmen der
Schraubenplatzierung auf eine repetitive Durchleuchtung insbesondere
bei minimalinvasiven Operationen verzichtet werden kann. Durch den
Roboterarm kann die Genauigkeit der Schraubenplatzierung bei bislang
navigiert durchgeführten Stabilisierungen an der Wirbelsäule weiter
erhöht werden. Die anwenderbezogene Unschärfe, welche durch den
Abgleich der lokalen anatomischen Landmarken mit der Realität
stattfindet (Referenzierung des 3D-Datensatzes), kann durch ein
robotergestütztes System auf ein Minimum reduziert werden. Konnte die
Navigation dem Chirurgen bisher zeigen, wohin er eine Schraube
platziert, so kann der Roboterarm nun auch die Bohrhülse mit einer
Genauigkeit von Bruchteilen von Millimetern führen. Der Vorgang des
Bohrens und Schraubens selbst verbleibt jedoch in der Hand des
Chirurgen.
Dahingehend wird nun der Antrag auf Genehmigung eines Roboterarms der
aktuellen Generation für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit beider
Kliniken eingereicht. Das mit dem Roboterarm integriertes
Navigationssystem kann ebenfalls separat eingesetzt werden um die
enorme Nachfrage beider Abteilungen gerecht zu werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33162100 OP-Ausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Robotersystem erweitert das operative Spektrum bei
Wirbelsäuleninstrumentierungen und kann problemlos in den
Operationsablauf integriert werden. Insbesondere bei Eingriffen in der
Halswirbelsäule, Brustwirbelsäule, komplexen Deformitäten sowie bei
Revisionseingriffen ist Präzision und Patientensicherheit von immenser
Bedeutung. Das Robotersystem kann ohne Informations- und Datenverlust
mit der bereits im Universitätsklinikum Augsburg vorhandenen
Navigationsplattform des Herstellers kombiniert werden.
Kompatibilitätsprobleme und schnittstellenbedingte Fehlfunktionen sind
dadurch ausgeschlossen. Der Roboterarm wird am Operationstisch montiert
und nimmt dadurch nur geringen Raumbedarf ein. Die optimale Trajektorie
zur Implantation der Schrauben wird mittels Navigationssoftware geplant
und an den Roboterarm übermittelt. Dieser kann manuell an die
gewünschte Position des Eintrittspunktes gesteuert werden. Anschließend
richtet sich der Roboterarm anhand der Planungsdaten den idealen
Eintrittspunkt und Winkel automatisch aus. Durch die rigide Vorrichtung
wird ein Abgleiten des Bohrers von der Kortikalis verhindert, so dass
der Eintrittspunkt optimal getroffen wird. Eine Abweichung während des
freihändigen Eindrehens der Schraube, welche selbst bei Verwendung
eines Führungsdrahtes auftreten kann, wird somit verhindert.
Schraubenfehllagen und Fehlperforationen, die schlimmstenfalls zu
Gefäß-Nervenverletzungen sowie zur Zerstörung der Knochenstrukturen,
welche dadurch nicht mehr für weitere Instrumentierungen verwendet
werden können, können verhindert werden. Somit kann der potentiellen
Patientengefährdung durch iatrogene Verletzungen und Verlängerung der
Operationsdauer entgegengewirkt werden. In der Beckenchirurgie besteht
die derzeit wichtigste unfallchirurgische Anwendung außerhalb der
spinalen Traumatologie. Schwerpunkt ist die navigationsgestützte
Verschraubung des Sakroiliakalgelenks. Diese war vor der Nutzung der
intraoperativen Navigation nur mit großer Erfahrung des Operateurs und
dennoch verbleibenden Restrisiken für eine Nervenwurzelläsion möglich.
Dank der Anwendung der intraoperativen 3d-Bildgebung und Navigation
kann diese aber heute vergleichsweise gefahrlos durchgeführt werden.
Bei der Versorgung der geriatrischen Beckenring- und Sakrumfraktur
nimmt sie heute einen unersetzlichen Stellenwert ein. Die Inzidenz
dieser Verletzung ist in den vergangenen 10 Jahren wesentlich
gestiegen, so dass auch die Indikation zur minimalinvasiven
SI-Verschraubung ist deutlich häufiger zu stellen ist. Hier leistet die
Navigation bereits heute unersetzliche Assistenz für den Operateur.
Einerseits ist aber das in unserem Klinikum vorhandene Gerät genau aus
diesem Grunde überlastet, andererseits wird ein Roboterarm die hier
notwendige Präzision abermalig erhöhen.
Weitere Anwendung in der Beckenchirurgie erfährt die robotergestütze
Navigation im Platzieren minimalinvasiver Schrauben, wie sie
beispielsweise bei der Osteosynthese einer unkomplizierten
Acetabulumfraktur notwendig werden. So können hier zielgenau lange
Schrauben platziert werden, die dann eine wesentlich aufwendigere
Plattenosteosynthese mit den dafür notwendigen großen OP-Zugängen
vermeiden. In der Extremitätenchirurgie liegt eine der großen noch
wenig erschlossenen Anwendungsfelder der Navigation. Es zeichnet sich
aber eine nahezu revolutionäre Veränderung des Vorgehens ab. Große
Zugänge und offene Repositionen werden zunehmend zu Gunsten gezielter
minimalinvasiver Repositions- und Retentionstechniken verlassen. Ein
akutes Beispiel hierfür ist die Rückfußchirurgie. Derzeit sind offene
Repositionen bei Fersenbeinfrakturen noch der Standard. Mit Hilfe von
3d Bildgebung und intraoperativer Navigation können aber Fragmente sehr
gezielt über kleinste Inzisionen reponiert, kontrolliert und mit
eingeschobenen Platten oder einzelnen Schrauben osteosynthetisch
versorgt werden. Das Robotersystem kann weiterhin zur Biopsie von
Hirntumoren, Implantation von Mikroelektroden zur Tiefenhi
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw.
Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Rücksprachen mit den Herstellern
erfüllt nur das Gerät der Firma Medtronic als einziges alle genannten
Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige
Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch
nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der
Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen
Anforderungen a) bis f) sind zwingend erforderlich.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Medtronic GmbH
Postanschrift: Earl-Bakken-Platz 1
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 40670
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um eine ex-Ante Bekanntmachung nach § 135 GWB.
Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der
Vergabenummer an [9]vergabestelle@uk-augsburg.de zu richten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: [11]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2023
References
6. mailto:vergabestelle@uk-augsburg.de?subject=TED
7. http://www.uk-augsburg.de/
8. http://www.staatsanzeiger-eservices.de/
9. mailto:vergabestelle@uk-augsburg.de?subject=TED
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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